siehe Referenzen. Die Unternehmen arbeiten seit mehreren Jahren mit WASTOP und beraten Sie gerne.
Sicherheitsdatenblatt:
WASTOP - Flüssig
Sicherheitsdatenblatt
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WASTOP Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 18.03.2019
Produkt: WASTOP-Flüssig DICHTUNGSMITTEL
(ID Nr. M 21028/2 – M 21028/1)
Druckdatum 18.03.2019
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
WASTOP-Flüssig DICHTUNGSMITTEL
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen: Produkt für die Bauchemie
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma/Vertrieb:
Bitcom Services GmbH
Stockweg 9
45481 Mülheim
Telefon: 0208 460018
1.4. Notrufnummer
International emergency number:
Telefon: +49 180 2273-112
________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2. Kennzeichnungselemente
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Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS):
EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Lösung auf Basis: Natriumsalz, in Wasser, KOH CAS Nr. 1310-58-3, Calcium-Gemisch,
Stearat (Emulgator ) * CAS-RN [643-22-1]
Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen, einschließlich der
Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Helfer auf Selbstschutz achten. Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.
Nach Einatmen:
Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Auf keinen Fall Lösemittel
verwenden. Wenn Reizwirkungen auftreten, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche
Nachkontrolle.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Erbrechen nur auslösen, wenn
dies durch eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.
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4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des
Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches
Antidot bekannt.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Wassersprühstrahl, Löschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, gesundheitsschädliche Dämpfe, Stickoxide, Rauch, Ruß
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät tragen (von der Umluft unabhängig)
Weitere Angaben:
Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Durch Hitze gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in Kanalisation oder Abwasser gelangen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Dampf/Aerosol/Sprühnebel nicht einatmen. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Belastung mit
hohen Dampfkonzentrationen, Bereich sofort verlassen. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Die
beim Umgang mit chemischen Baustoffen üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die
Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für kleine Mengen: Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material (z. B. Sand, Erde, etc.) aufnehmen.
Kontaminiertes Material vorschriftsmäßig entsorgen.
Für große Mengen: Produkt abpumpen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Einatmen von Nebeln/Dämpfen vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Materialien für Behälter: Polyethylen hoher Dichte (HDPE)
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Zündquellen, Hitze oder Flammen aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Lagerklasse gemäß TRGS 510.
Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: -10 °C Eigenschaften des Produkts werden bei Unterschreiten der Grenztemperatur irreversibel verändert. Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 50 °C
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7
genannten Hinweise zu beachten.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen (PPE)
Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz
Um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, z.B. Lüftung oder die Notwendigkeit von Atemschutz
zu überprüfen, kann eine messtechnische Überwachung des Arbeitsplatzes notwendig sein. Da dies
eine spezielle Fachkunde erfordert, sollten dafür nur akkreditierte Messstellen beauftragt werden.
Bezüglich geeigneter Überwachungsverfahren zur Expositionsermittlung sind die europäischen
Normen EN 482, 689 und 14042 anzuwenden. Zusätzlich ist die TRGS 402 in Deutschland zu
beachten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Atemschutz bei ungenügender Entlüftung. Kombinationsfilter für organische, anorganische, saure
anorganische und basische Gase/Dämpfe (z.B. EN 14387 Typ ABEK) Handschutz: undurchlässige Handschuhe
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aus synthetischem Gummi Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten.
Augenschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz (z.B. EN 166)
Körperschutz:
leichte Schutzkleidung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit der Haut, Augen, Kleidung vermeiden. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Die beim Umgang mit chemischen Baustoffen üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Tragen geschlossener Arbeitskleidung wird empfohlen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände und/oder Gesicht waschen. Nach der Arbeit für Hautreinigung und Hautpflege sorgen. Handschuhe müssen regelmäßig und vor Gebrauch geprüft werden, wenn nötig sofort austauschen. Sie sind bei Bedarf zu ersetzen (z.B. kleine Durchlässigkeiten).
________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form: flüssig
Farbe: weiß (milchig)
Geruch: arttypisch
Geruchschwelle: Keine einschlägigen Angaben verfügbar.
pH-Wert: 4 – 5 (20 °C)
Schmelzpunkt: ca. 0 °C
Siedepunkt: 100 °C
Flammpunkt: nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
Entzündlichkeit: Keine Daten vorhanden.
Entzündlichkeit: nicht anwendbar, das Produkt bildet keine entzündbaren Stoffe
Untere Explosionsgrenze: entfällt
Dampfdruck: entfällt
Angaben zu: Wasser
Dampfdruck: 23,4 hPa (20 °C)
Dichte: 1,08 g/cm3 (20 °C)
Relative Dampfdichte (Luft): nicht bestimmt
Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich
Thermische Zersetzung: Keine Zersetzung, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
Viskosität, dynamisch: nicht bestimmt
Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich
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9.2. Sonstige Angaben
Schüttdichte: nicht anwendbar
Mischbarkeit mit Wasser: beliebig mischbar
Sonstige Angaben: Soweit erforderlich sind sonstige physikalische und chemische Kenngrößen in diesem Abschnitt angegeben.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet
werden.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Siehe SDB Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe: starke Säuren, starke Basen, starke Oxidationsmittel, starke Reduktionsmittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang
beachtet werden.
_____________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Beurteilung Akute Toxizität:
Nach einmaliger oraler Aufnahme praktisch nicht toxisch. Nach einmaliger inhalativer Aufnahme
praktisch nicht toxisch. Bei einmaliger Berührung mit der Haut praktisch nicht toxisch. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die
Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Reizwirkung
Beurteilung Reizwirkung:
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und sachgemäßen Umgang ist keine Reizwirkung zu
erwarten. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Atemwegs-/Hautsensibilisierung
Beurteilung Sensibilisierung:
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
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Keimzellenmutagenität
Beurteilung Mutagenität:
Die chemische Struktur ergibt keinen besonderen Verdacht auf eine solche Wirkung. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Kanzerogenität
Beurteilung Kanzerogenität:
Die chemische Struktur ergibt keinen besonderen Verdacht auf eine solche Wirkung. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Beurteilung Reproduktionstoxizität:
Die chemische Struktur ergibt keinen besonderen Verdacht auf eine solche Wirkung. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Entwicklungstoxizität
Beurteilung Teratogenität:
Die chemische Struktur ergibt keinen besonderen Verdacht auf eine solche Wirkung. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Keine Daten vorhanden.
Toxizität bei wiederholter Gabe und spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Beurteilung Toxizität bei wiederholter Verabreichung:
Zur Toxizität bei wiederholter Verabreichung liegen keine bewertbaren Studien vor. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Sonstige Hinweise zur Toxizität
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. Das Produkt
wurde nicht geprüft. Die Aussagen zur Toxikologie wurden von den Eigenschaften der
Einzelkomponenten abgeleitet.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Beurteilung aquatische Toxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit akut nicht schädlich für Wasserorganismen.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Beurteilung biologischer Abbau und Elimination (H²O):
Potentiell biologisch abbaubar. Der unlösliche Anteil kann in geeigneten Kläranlagen mechanisch
abgeschieden werden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung Bioakkumulationspotential: Keine Daten vorhanden.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
12.4. Mobilität im Boden
Beurteilung Transport zwischen Umweltkompartimenten:
Flüchtigkeit: Keine Daten vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent/bioakkumulativ/toxisch) und vPvB (sehr
persistent/sehr bioakkumulativ).
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Das Produkt enthält keine Stoffe, die im Anhang I der Verordnung (EG) 2037/2000 über Stoffe, die
zum Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.
12.7. Zusätzliche Hinweise
Sonstige ökotoxikologische Hinweise:
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die
Aussagen zur Ökotoxikologie wurden von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
_________________________________________________________________________________________
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Restmengen sind wie der Stoff/das Produkt zu entsorgen. Abfallschlüssel: 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen.
Ungereinigte Verpackung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren; sie können dann nach entsprechender
Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport
ADR Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer: Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN Versandbezeichnung: Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar
Umweltgefahren: Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender: Keine bekannt
RID Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer: Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN Versandbezeichnung: Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar
Umweltgefahren: Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender: Keine bekannt
Binnenschiffstransport
ADN Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer: Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN Versandbezeichnung: Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar
Umweltgefahren: Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender: Keine bekannt
Transport im Binnentankschiff / Schiff für Schüttgüter nicht bewertet
Seeschifftransport
IMDG
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer: Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN Versandbezeichnung: Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar
Umweltgefahren: Nicht anwendbar Environmental
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender: Keine bekannt
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Datum / überarbeitet am: 18.03.2019
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Lufttransport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
UN-Nummer: Nicht anwendbar
Ordnungsgemäße UN Versandbezeichnung: Nicht anwendbar
Transportgefahrenklassen: Nicht anwendbar
Umweltgefahren: Nicht anwendbar
Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender: Keine bekannt
Sea Transport
IMDG
Not classified as a dangerous good under transport regulations
UN number: Not applicable
UN proper shipping name: Not applicable
Transport hazard class(es): Not applicable
Packing group: Not applicable
Environmental hazards: Not applicable
Special precautions for user: None known
Air Transport
IATA/ICAO
Not classified as a dangerous good under transport regulations
UN number: Not applicable
UN proper shipping name: Not applicable
Transport hazard class(es): Not applicable
Packing group: Not applicable
Environmental hazards: Not applicable
Special precautions for user: None known
14.1. UN-Nummer
Siehe entsprechende Einträge für „UN-Nummer“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Siehe entsprechende Einträge für „Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung“ der jeweiligen
Vorschriften in den Tabellen oben.
14.3. Transportgefahrenklassen
Siehe entsprechende Einträge für „Transportgefahrenklasse(n)“ der jeweiligen Vorschriften in den
Tabellen oben.
14.4. Verpackungsgruppe
Siehe entsprechende Einträge für „Verpackungsgruppe“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
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Datum / überarbeitet am: 18.03.2019
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Druckdatum 18.03.2019
14.5. Umweltgefahren
Siehe entsprechende Einträge für „Umweltgefahren“ der jeweiligen Vorschriften in den Tabellen
oben.
14.6. Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
Siehe entsprechende Einträge für „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender“ der
jeweiligen Vorschriften in den Tabellen oben.
14.7. Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Vorschrift: nicht bewertet
Transport zulässig: nicht bewertet
Schadstoffname: nicht bewertet
Verschmutzungskategorie: nicht bewertet
Schiffstyp: nicht bewertet
Transport in bulk according to Annex
II of MARPOL and the IBC Code
Regulation: Not evaluated
Shipment approved: Not evaluated
Pollution name: Not evaluated
Pollution category: Not evaluated
Ship Type: Not evaluated
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse (siehe Anhang 4 der VwVwS (Deutschland)): (1) Schwach wassergefährdend.
Giscode: BZM1
(aus: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung
wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)
Falls noch andere Rechtsvorschriften anzuwenden sind, die nicht bereits an anderer Stelle in diesem
Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, dann befinden sie sich in diesem Unterabschnitt.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung nicht benötigt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise,
falls in Abschnitt 2 oder 3 genannt: Skin Sens. - Sensibilisierung der Haut
Aquatic Chronic - Gewässergefährdend - chronisch
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen
Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die
Angaben sind in keiner Weise als Analysenzertifikat oder technisches Datenblatt bzw. als Beschreibung
der Beschaffenheit der Ware (Produktspezifikation) anzusehen. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder die
Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck können aus den im Sicherheitsdatenblatt
angegebenen identifizierten Verwendungen nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie
bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener
Verantwortung zu beachten.